Elektronische Gesundheitskarten – online Abgleich Ihrer Versichertenkarten
Die ungültigen G1Karten unterscheiden sich optisch nicht von den weiterhin gültigen G1+ Karten. Unsere Praxissoftware lehnt automatisch ungültige Karten ab. Ein Behandlungsvertrag kann somit nicht zustande kommen.
Bitte entwerten Sie alle alten Karten, sobald Sie eine neue Karte von Ihrer Krankenkasse erhalten haben.
Sollten Sie bis zum Ende des Quartals keine gültige Gesundheitskarte vorlegen können, sind wir berechtigt, die erbrachten Leistungen privatärztlich zu liquidieren.
Wir sind bemüht, Ihnen jedwede Unannehmlichkeiten zu ersparen, sind aber auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Mit Dank und freundlichem Gruß Ihr Praxisteam